Der Gemeindepräsident informiert
Im ausgehenden Jahr 2023 hat sich der Gemeinderat am 21. Dezember zu seiner letzten Sitzung getroffen. Die wichtigsten Entscheide und Informationen in der Übersicht:
Rückzug der Kündigung Stiftung Wollmatt
An der Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Dezember 2023 wurde der Antrag des Gemeinderats klar abgelehnt, die bisherige Beteiligung an der Stiftung Alters- und Pflegeheim Wollmatt in Dornach definitiv zu kündigen. Der Austritt war bereits im Altersleitbild Rodersdorf von 2007 als klares Ziel festgelegt, aber nie vollzogen worden. Der formelle Austritt wäre auf Ende 2025 erfolgt und hätte an der Möglichkeit, zu den bisherigen Konditionen Betten zu belegen, nichts geändert. Der Gemeindepräsident wurde an der Gemeinderats-Sitzung vom 21. Dezember 2023 mandatiert, den Stiftungsrat Wollmatt über den Rückzug der Kündigung zu informieren.
Damit entfällt auch die in Aussicht gestellte Rückzahlung von CHF 300'000 per Ende 2025. Dieser Betrag wäre für Investitionen in altersgerechtes Wohnen in Rodersdorf oder andernorts im Hinteren Leimental zur Verfügung gestanden. Entsprechende Gespräche werden nun sistiert.
Der Gemeinderat nahm ebenso zur Kenntnis, dass aktuell keines der vier Rodersdorf zustehenden Betten der Stiftung Alters- und Pflegeheim Wollmatt in Dornach belegt ist, während Dornach ganze sieben Betten mehr beansprucht, als ihm zustehen würden. Zudem werden 15 Betten von ausserkantonalen Gästen besetzt. Dass es sich hierbei vor allem um solche aus Baselland handelt, ist aus der Statistik zwar nicht ersichtlich, aber wahrscheinlich. Fazit: Zurzeit finanziert Rodersdorf Betten für andere Gemeinden.
Der Gemeindepräsident hat gegenüber der Stiftung Wollmatt im Einschreiben festzuhalten, dass die vier von Rodersdorf finanzierten Betten in der Stiftung Alters- und Pflegeheim Wollmatt in Dornach wenn immer möglich eintrittswilligen Gästen aus Rodersdorf zu Verfügung stehen müssen. Der Gemeinderat verlangt zudem, dass eine allfällige Änderung der Stiftungsurkunde, wie früher zugesichert, von allen Stiftergemeinden akzeptiert werden muss, also auch von der Gemeinde Rodersdorf.
Zukünftiger Baurechtszins Wohngenossenschaft Rösmatt
Aufgrund des EGV-Entscheids vom 7. Dezember 2023, nicht auf die vom Gemeinderat beantragte Erhöhung des Baurechtszinses Wohngenossenschaft Rösmatt einzutreten, beschloss der Gemeinderat, das bestehende Verhandlungsmandat zu verlängern. Auf Seiten Gemeinde verhandeln der Gemeindepräsident Thomas Bürgi, die Gemeinderätin Ressort Finanzen, Inge Pesenti, der Leiter der Verwaltung, Kaspar Mosimann, sowie der Finanzverwalter Christoph Metzger.
Das Bauland der Wohngenossenschaft Rösmatt gehört der Gemeinde Rodersdorf. Die Neufestlegung des Baurechtszinses ist aufgrund des 2013 abgeschlossenen Vertrags zwischen der Gemeinde und der Wohngenossenschaft notwendig. Der Baurechtszins muss alle zehn Jahre neu berechnet werden. Steigerungen des Baurechtszinses waren der Einwohnerschaft in einer Urnenabstimmung und an Gemeindeversammlungen in Aussicht gestellt worden. Der Baurechtszins beruht auf einer vertraglich festgelegten Formel. Einer der wesentlichen Treiber dieser Formel ist der jeweils aktuelle Preis für unbebautes Bauland an gleicher oder ähnlicher Lage. Bei stark gestiegenen Baulandpreisen erhöht sich der errechnete Baurechtszins entsprechend.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass alle 2013 vertraglich festgelegten Teile der Berechnungsformel des Baurechtszinses objektiv, transparent und vertragsgemäss nach marktwirtschaftlichen Prinzipien eingesetzt werden. Eine aus politischen Gründen allenfalls wünschbare Moderation (Abschlag) des errechneten marktwirtschaftlichen Wertes kann und darf im Rahmen des bestehenden Vertrags ausschliesslich durch einen entsprechenden Alpha-Faktor erfolgen (beispielsweise: Formelergebnis multipliziert mit Alpha 0.9, was einem Abschlag von 10% gleichkäme), welcher zunächst dem Beschluss des Gemeinderats unterliegt. Der Gemeinderat erwartet, dass die entsprechenden partnerschaftlichen Verhandlungen bis Ende März 2024 zu einem Ergebnis führen, über das der Gemeinderat beschliessen kann. Die Festsetzung des neu errechneten Baurechtszinses erfolgt in jedem Fall rückwirkend per 1. Januar 2024.
Die Wohngenossenschaft Rösmatt ist in der Zwischenzeit eingeladen worden, ihren eigenen konkreten Vorschlag für das nächste Verhandlungsgespräch einzureichen.
Auftragsvergabe Pumptrack Grossbühl
Das Baugesuch des Pumptracks war vom 16. bis 30. November 2023 öffentlich aufgelegt worden (Publikation im Wochenblatt vom 16. November 2023), ohne dass Einsprachen eingingen. Die Baubewilligung wurde durch die Baukommission an deren Sitzung vom 13. Dezember 2023 erteilt. Somit kann die Auftragsvergabe zur Ausführung erfolgen.
Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Ausführung des Pumptracks in der Höhe von CHF 159'868.90 einstimmig an die Velosolutions Schweiz GmbH. Der Gemeindepräsident Thomas Bürgi und der Leiter der Verwaltung, Kaspar Mosimann, werden mandatiert, die Auftragsbestätigung zu unterzeichnen.
Die Finanzierung ist mit dem durch die Gemeindeversammlung gesprochenen Kredit, dem Crowdfunding, dem Unterstützungsbeitrag durch den Swisslos Sportfonds und weiteren Zuwendungen gesichert. Weitere Zuwendungen und Sponsorings sind bereits mündlich zugesichert. Allfällige Beteiligungen in Form von Baumeisterarbeit oder Materiallieferungen, die zusätzlich Einsparungen zur Folge hätten, sind noch in Verhandlung.
Die Finanzierung setzt sich, Stand 21.12.2023, wie folgt zusammen:
- CHF 63'000.00 Kredit Gemeindeversammlung
- CHF 70'531.00 Crowdfunding
- CHF 26'000.00 Swisslos Sportfonds
- CHF 3'000.00 Sponsoring Helvetia
- CHF 2'000.00 Sponsoring Wedobike
Total: CHF 164'531.00
Die Ausführung ist ebenso wie die Eröffnung des Pumptracks im Jahr 2024 vorgesehen. Der Gemeinderat dankt allen Kantonalen Stellen, Firmen und Privatpersonen, welche für dieses Projekt grosszügig Zeit und Geld spendeten, aufs Herzlichste.
Vergabeantrag Erhaltungsmanagement Strassen, Wasser und Abwasser
Der Gemeinderat hat beschlossen, einen nachhaltigen Prozess für werterhaltende Massnahmen der gemeindeeigenen Werke einführen. Die Gemeinde möchte wissen, wo Sanierungsbedarf (Strasse, Wasser und Abwasser) besteht, damit daraus eine koordinierte und konsolidierte Mehrjahresplanung abgeleitet werden kann. Mit einer koordinierten Mehrjahresplanung können werterhaltende Massnahmen sinnvoll nach Prioritäten geplant und umgesetzt werden. Ziel ist es, die maroden Abschnitte des Leitungssystems besser zu kennen, die Schwachstellen schneller zu eliminieren und somit die Anzahl Leitungsbrüche zu reduzieren.
Im Budget 2024 wurden für die Grundlagenbeschaffung und das Einrichten des Erhaltungsmanagements rund CHF 30'000.- inkl. MWST eingestellt und am 7. Dezember 2023 von der Gemeindeversammlung genehmigt.
Die Gemeinde Rodersdorf hatte sich bereits im Jahr 2021 für das Geoportal der Jermann Ingenieure + Geometer AG entschieden. Da es sich beim Erhaltungsmanagement um ein weiteres Tool des Geoportales handelt, konnten keine alternativen Zweitofferten eingeholt werden.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 21. Dezember 2023 einstimmig beschlossen, den Auftrag für das Erhaltungsmanagement,, den Aufbau der Werkinformationen Strasse sowie für die Strassenzustandserfassung an die Jermann Ingenieure + Geometer AG im Betrag von insgesamt CHF 27'781.70 inkl. MWST (exkl. jährliche Betriebskosten) zu vergeben.
Die Bauverwaltung wurde mandatiert, die entsprechenden Aufträge zu erteilen sowie die Arbeiten zu koordinieren.
Abwassermanagement ausserhalb des Baugebiets
Die ursprüngliche Planung des Gemeinderats Rodersdorf von 2020 sah vor, verschiedene altrechtliche Bauten auf Grundstücken ausserhalb der Bauzone an die Kanalisation anzuschliessen. Die Kosten hätten sowohl von der Gemeinde Rodersdorf selber als auch anteilmässig von den Grundstückseignern übernommen werden sollen. Der entsprechende Antrag des Gemeinderats wurde am 31. Januar 2021 von den Stimmberechtigten der Gemeinde Rodersdorf an der Urne jedoch abgelehnt.
In der Zwischenzeit hat die Baukommission hinsichtlich einer betroffenen Grundstückseignerin verfügt, dass sie weiterhin ihre Kleinkläranlage betreiben darf. Die weiteren betroffenen Grundstückseigner warten auf einen Entscheid, wie sie betreffend Entsorgung ihres Abwassers vorgehen müssen.
Der Gemeinderat hat nun einstimmig beschlossen, das Abwassermangement von altrechtlichen Bauten auf Grundstücken ausserhalb der Bauzone festzulegen. Insbesondere soll bestimmt und letztlich verfügt werden, was von den Grundstückseignern vorzukehren ist, um mittels dezentraler, individueller Lösungen die rechtmässige Entsorgung des Abwassers sicherzustellen. Die betroffenen Grundstückseigner sollen an einer für sie konzipierten Informationsveranstaltung über die entsprechenden Möglichkeiten und Pflichten informiert werden. Im Anschluss daran wird die Gemeinde den Betroffenen eine Verfügung zustellen, in der die konkreten Optionen und Massnahmen aufgeführt sind, die es zu ergreifen resp. umzusetzen gilt.
Von Seiten der Gemeinde werden an der Info-Veranstaltung der Gemeindepräsident Thomas Bürgi (Planung) und die Gemeinderätin Véronique Hilfiker (Ressort Tiefbau), der Präsident der WEWAKO, Beat Strebel sowie der Bauverwalter Markus Probst teilnehmen.
Rücktritt je eines Mitglieds WEWAKO und Jugend-, Sport- und Kulturkommission
Der Gemeinderat hat mit Bedauern Kenntnis genommen vom Rücktritt der Kommissionsmitglieder Christian Joppich (Werk-/Wasserkommission) und Edgar Flükiger (Jugend-, Sport- und Kulturkommission). Er dankt den beiden Zurücktretenden herzlich für ihren grossen Einsatz für die Gemeinde. Die beiden Vakanzen sollen zeitnah wieder besetzt werden. Die politischen Parteien und interessierte Einwohnerinnen und Einwohner werden gebeten, Wahlvorschläge einzureichen resp. sich beim Gemeindeverwalter zu bewerben ( k.mosimann@rodersdorf.ch ).
Wahlen
Der Gemeinderat hat Cedric Kohler einstimmig als zusätzliches Ersatzmitglied des Wahlbüros gewählt.
Einstimmig wurde Konrad Knüsel als neuer Nistkastenpfleger gewählt. Er ersetzt Monika Caviezel, die nach vielen Jahren verdienstvollem Einsatz für die Vogelwelt von Rodersdorf zurückgetreten ist. Der Gemeinderat dankt ihr herzlich für ihre langjährige und wertvolle Arbeit.
Erstellung eines Flurreglements
Das bestehende Unterhaltsreglement der Flurgenossenschaft Rodersdorf regelt den Unterhalt und die Erneuerung sämtlicher Entwässerungsanlagen (Drainagen ausserhalb Bauzone) im Gemeindegebiet. Entsprechend sind im zu erstellenden Flurreglement der Gemeinde nur noch die Güterwege («Flurwege») zu regeln.
Mit einem administrativ einfachen Verfahren wird die periodische Wiederinstandstellung der Haupt-Infrastrukturen der Landwirtschaft unterstützt. Kantonale PWI-Beiträge sind nicht kostendeckend; vielmehr sollen sie einen Anreiz schaffen, damit die notwendigen Arbeiten von den Werkseignern an die Hand genommen werden. Für eine Zusicherung der PWI-Beiträge muss bis im Januar 2024 ein Entwurf eines Flurreglements vorliegen, welcher dem Amt für Landwirtschaft zur Vorprüfung eingereicht werden muss. Das Flurreglement wird nach der Vorprüfung durch die Gemeindeversammlung beschlossen und anschliessend vom Volkswirtschaftsdepartement genehmigt.
Der Gemeindepräsident Thomas Bürgi, der Gemeindevizepräsident Roland Matthes sowie der Verwaltungsleiter Kaspar Mosimann werden einstimmig mandatiert, einen Entwurf eines Flurreglements zu erstellen.
Prozess Erstellung Reglemente
Der Prozess, welcher zu Änderungen oder Neueinführungen von kommunalen Reglementen und Konzepten führt, soll in Zukunft vor ihrer Erstellung im Gemeinderat besprochen werden.
Wichtige Kriterien der Beurteilung, ob der entsprechende Prozess gestartet werden soll, sind die Notwendigkeit, die Aufwand/Nutzen-Korrelation, die Kosten, die Belastung der Administration usw.
Bejaht der Gemeinderat die Notwendigkeit oder Wünschbarkeit einer Änderung resp. Neueinführung von Reglement und Konzepten, soll ein klares Mandat ausgesprochen werden. Es ist festzulegen, wie eine entsprechende Arbeitsgruppe zusammengesetzt sein soll, damit alle Folgen und Konsequenzen berücksichtigt werden können.
Die Reglemente und Konzepte werden dem Gemeinderat in der Folge zum Beschluss vorgelegt, und, sofern aus Rechtsgründen notwendig, nachgelagert der Einwohnergemeinde zur Genehmigung unterbreitet.
Herzliche Grüsse
Thomas Bürgi
Gemeindepräsident