Erlass einer Planungszone
Gestützt auf § 23 Planungs- und Baugesetz (PBG) legt der Gemeinderat den Erlass der Planungszone auf den Parzellen GB Nrn. 221, 268, 844, 317 und 314 (südlicher Teil) öffentlich auf. Gemäss § 23 Abs. 5 PBG wird die Planungszone mit dieser Publikation der Auflage wirksam.
Die öffentliche Auflage findet statt:
Auflagedauer: | vom 27. April 2023 bis 26. Mai 2023 |
Ort: | Gemeindeverwaltung Rodersdorf |
Öffnungszeiten: | Schalterstunden der Gemeindeverwaltung: |
Dienstag 07:30 – 11:00 Uhr | |
Mittwoch 15:00 - 18:30 Uhr |
Die Planungszone wird zudem auf der Webseite der Gemeinde Rodersdorf publiziert:
www.rodersdorf.ch
Zur öffentlichen Auflage gelangen folgende Dokumente:
· Erlass Planungszone Entwicklungsgebiete 1:2000 und Beschluss des Gemeinderates
Gemäss § 16 Abs. 1 und § 23 Abs. 3 PBG kann während der Auflagefrist jedermann, der durch die Planungszone berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.
Schriftliche Einsprachen sind bis spätestens am 26.5.2023 an den Gemeinderat Rodersdorf (Datum des Poststempels) zu richten.
Gemeinderat Rodersdorf