Nachwuchsschutz für Wildtiere, Leinenpflicht für Hunde
Nachwuchsschutz für Wildtiere, Leinenpflicht für Hunde
Liebe Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer
Wir möchten Sie daran erinnern, dass ab Dienstag, 1. April bis zum 31. Juli 2025 die generelle Pflicht gilt, Hunde an den Waldrändern und in den Wäldern von Rodersdorf an der Leine zu führen.
Dies ist deshalb wichtig, weil während der Frühlings- und Sommermonate zahlreiche Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt bringen. Damit weder die Muttertiere noch ihre Jungtiere in dieser sensiblen Zeit gefährdet sind, gilt in den Solothurner Wäldern in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli 2025 eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde. Die Leinenpflicht gilt gleichermassen im angrenzenden Kanton Basel-Landschaft.
Ganzjährig muss die generelle Leinenpflicht für einzelne Hunde eingehalten werden, wenn diese Hunde nicht unter ständiger Kontrolle gehalten werden können und insbesondere nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie unberechtigterweise jagen oder wildern. Weiter sind bewilligungspflichtige Hunde ausserhalb der Privatsphäre des Halters immer an der Leine zu führen.
Wir danken den Hundehalter:innen für ihr Verständnis.
Thomas Bürgi Kaspar Mosimann

