Senkung Hundesteuer Rodersdorf 2024

29. Feb. 2024

Für das Jahr 2024 erhalten in Rodersdorf wohnhafte Personen, welche Hunde halten, eine um CHF 40 reduzierte Hundesteuer in Rechnung gestellt. Anstelle von CHF 130 pro Hund und Jahr wird die reduzierte Steuer von CHF 90 fällig.

Zwar hat die Einwohnergemeindeversammlung am 7. Dezember 2023 eine Hundesteuer von CHF 130 pro Hund und Jahr beschlossen. Davon hätte die Gemeinde Rodersdorf, wie alle anderen Solothurner Gemeinden auch, je Hund und Jahr CHF 40 an den Kanton Solothurn als Kontrollzeichengebühr abliefern müssen. Diese Abgabe entfällt gemäss den zuständigen kantonalen Stellen für das Jahr 2024.

Hintergrund dafür ist die Tatsache, dass einzelne Gemeinden bei Gericht Klage gegen die jährliche Abgabe an den Kanton Solothurn eingereicht hatten. Das zuständige Steuergericht kam zum Schluss, dass die durch den Kanton von den Gemeinden jeweils eingeforderten CHF 40 pro Hund und Jahr seit 2017 auf keinen genügenden rechtlichen Grundlagen beruhen. Ein Hunde-Kontrollzeichen wird längst nicht mehr geprägt und abgegeben.

Der Kanton Solothurn verzichtet aufgrund der Gerichtsurteils auf den Einzug der Kontrollzeichengebühr für das Jahr 2024. Den Ausführungen des Kantons ist jedoch zu entnehmen, dass er wegen seiner diversen Aufgaben und Ausgaben im Bereich Hundehaltungsmanagement möglichst bald die Wiedereinführung der jährlichen Gemeindeabgabe für Hunde plant und hierfür noch im Jahr 2024 die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen schaffen will.

Thomas Bürgi

Gemeindepräsident

https://so.ch/staatskanzlei/medien/medienmitteilung/news/hundegesetz-wird-revidiert/

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