Schulärztlicher Dienst

Die Gemeinde unterhält einen schulärztlichen Dienst. Die Eltern entscheiden, ob sie ihr Kind beim Kinder-, Haus- oder Schularzt untersuchen lassen wollen. Die Kontrolluntersuchungen werden vom frei gewählten Arzt auf der Kontrollkarte eingetragen und visiert. Verantwortung und Kontrolle liegen bei den Eltern. Der Schularzt bietet die Kontrolle der Impfausweise an.

 

Reglement schulärztlicher Dienst

Schularztreglement
Schularztreglement

Reglement über den schulärztlichen Dienst

 

Schulärztin:

Dr.  med. Verena Jessenig
Oberdorf 12
4108 Witterswil

061 515 10 00
info@kiwipraxis.ch 

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