Schulärztlicher Dienst
Die Gemeinde unterhält einen schulärztlichen Dienst. Die Eltern entscheiden, ob sie ihr Kind beim Kinder-, Haus- oder Schularzt untersuchen lassen wollen. Die Kontrolluntersuchungen werden vom frei gewählten Arzt auf der Kontrollkarte eingetragen und visiert. Verantwortung und Kontrolle liegen bei den Eltern. Der Schularzt bietet die Kontrolle der Impfausweise an.
Reglement schulärztlicher Dienst
Schularztreglement
Reglement über den schulärztlichen Dienst
Schularztreglement
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