Abstimmungen und Wahlen
Resultate
Wahllokal
Leimenstrasse 2
4118 Rodersdorf
Telefon: 061 731 33 16
Urnen-Öffnungszeiten:
(jeweils am Abstimmungssonntag)
Sonntag 10.00 - 11.00 Uhr
Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Variante 1:
Rechtzeitig mit der Post
- Variante 2:
In den Abstimmungsbriefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen, (Leimenstrasse 2) bis spätestens am Samstag Abend, vor dem Wahlsonntag bis 18.00 Uhr
Verwendung des Zustellkuverts für Wahlen und Abstimmungen:
- Stimm-/Wahlzettel in das Fach ohne Sichtfenster legen,
- Stimmrechtsausweis unterschreiben, umkehren und in das Fach mit dem Sichtfenster stecken (Lasche unten),
- Zustellkuvert zukleben, frankieren und rechtzeitig per Post versenden oder in den Wahl-/Abstimmungsbriefkasten der Gemeinde werfen.
Abgabeschluss siehe oben!
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis, bzw. Name, Vorname, Adresse und Unterschrift der Vertrauensperson fehlt,
- das Zustellkuvert nicht verschlossen ist und/oder
- das Zustellkuvert verspätet eintrifft.
Hinweise
Die rechtliche Basis für Wahlen und Abstimmungen ist in der Gesetzgebung über die politischen Rechte geregelt. Im Detail handelt es sich um die Nrn.: 113.111 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) und 113.112 Verordnung über die politischen Rechte (VpR).
Mehr
Die Gemeindeverwaltung führt das Stimmregister, bereitet die Wahlen und Abstimmungen vor und sendet den Stimmberechtigten die Abstimmungs- resp. Wahlunterlagen bis am 4. letzten Samstag vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu. Wenn Sie als stimmberechtigte Person vor der Abstimmung keine Unterlagen erhalten oder Ihren Stimmrechtsausweis verloren haben, melden Sie sich bitte bei uns.
Am Abstimmungs- resp. Wahlsonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Abstimmungs- resp. Wahlresultat. Die Ergebnisse werden im Aushang und im Internet publiziert.